2G-Regel und Maskenpflicht
Der Eintritt in unsere Hallenbäder in Nordhorn, Emlichheim und Uelsen erfolgt über die 2G-Regel.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage gilt in den Schwimmbädern ab sofort wieder die Maskenpflicht.
Derzeit akzeptieren wir ausschließlich FFP2-Masken .
Die FFP2-Maske muss beim Betreten des delfinoh bis in die Umkleideräume getragen werden.
In den Schwimmhallen muss keine Maske getragen werden.
Bei Kindern unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Stoffmaske) ausreichend.
Einen uneingeschränkten Zutritt erhalten außerdem:
- Besucher*innen, die einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können
- Besucher*innen unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland auch ohne Nachweis oder Test
- Besucher*innen mit Wohnsitz in Deutschland und einer attestierten Kontraindikation sowie schwangere bzw. stillende Frauen mit einem Antigen-Schnelltest (durchgeführt an einer offiziellen Schnellteststation und nicht älter als 24 Stunden)
- Besucher*innen unter 6 Jahre mit Wohnsitz im Ausland
- Besucher*innen ab 6 Jahre mit Wohnsitz im Ausland mit einem negativen Schnelltest
- FFP2 Maskenpflicht
Keinen Zutritt erhalten:
- Besucher*innen ab 18 Jahre, die keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können
Für die Badegäste ergeben sich folgende Lockerungen:
- Die coronabedingte Beschränkung der Besucherzahlen entfällt
- Die Duschen können wieder uneingeschränkt genutzt werden
- Für die Schwimmbecken gibt es keine coronabedingte Personenbegrenzungen mehr
- Die Fönstationen in den Hallenbädern werden wieder aktiviert
- Im delfinoh steht die textile Sauna wieder zur Verfügung
Das delfinoh Hallenbad hat täglich in zwei Zeitfenstern geöffnet:
Montag bis Freitag
- 06.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
- 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Die Öffnungszeiten für die Hallenbäder in Uelsen und Emlichheim können auf der Internetseite www.bnn-grafschaft.de abgerufen werden.
Die Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung werden per Luca-App oder schriftlich festgehalten.